Zentrale Befunde: Hohe Nachfrage – und strukturelle Engpässe
Mit 61.235 Beratungskontakten im Jahr 2024 erreicht das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ laut seinem aktuellsten Jahresbericht einen neuen Höchststand. Seit seiner Gründung 2013 hat sich das Beratungsaufkommen mehr als verdreifacht – ein deutlicher Hinweis auf den weiterhin hohen Unterstützungsbedarf von gewaltbetroffenen Frauen und ihrem Umfeld. Aus Sicht von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) bestätigt sich damit, dass niedrigschwellige, rund um die Uhr erreichbare Angebote unverzichtbar sind.
Beratungsrealität: Vielfalt der Anliegen und Barrieren
Die Zahlen des Berichts machen deutlich: Die meisten Ratsuchenden wenden sich wegen häuslicher und sexualisierter Gewalt an das Hilfetelefon. Auch psychische, digitale und strukturelle Gewalt werden zunehmend thematisiert. Besonders hervorzuheben ist die Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit des Angebots, das auch Frauen mit Behinderungen und Frauen mit Flucht- oder Migrationserfahrung erreicht.
Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass viele Betroffene nach der Erstberatung auf ein überlastetes Hilfesystem treffen: Frauenhäuser sind vielerorts voll belegt, Beratungsstellen haben lange Wartezeiten, und insbesondere in ländlichen Regionen fehlen spezialisierte Anlaufstellen. Die Vermittlung an weiterführende Hilfen gestaltet sich entsprechend schwierig.
Einordnung aus Sicht der FHK
FHK sieht in den Ergebnissen des Jahresberichts eine Bestätigung für die Notwendigkeit eines bedarfsgerechten Ausbaus der Hilfsangebote. Die steigenden Beratungszahlen machen deutlich, dass das Hilfetelefon einen unverzichtbaren Beitrag leistet, um Betroffene zu erreichen und zu unterstützen. Gleichzeitig verdeutlicht die hohe Zahl an Kontakten, wie groß der Handlungsbedarf bei der Finanzierung und dem Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen bleibt.
Besonders alarmierend: Komplexe Problemlagen wie Wohnungslosigkeit, psychische Erkrankungen oder fehlende Sprachkompetenz können im Rahmen der Erstberatung oft nicht ausreichend aufgefangen werden.
Ausblick: Gewalthilfegesetz als Chance
Mit Blick auf das kommende Gewalthilfegesetz begrüßt FHK die geplante Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Die Umsetzung sowie die Zeit bis zur Umsetzung bleibt jedoch eine Herausforderung.
„Die dargestellten Grenzen verdeutlichen eindrücklich, dass nachhaltige Unterstützung und Wege aus der Gewalt nur in Verbindung mit einem bedarfsgerecht ausgebauten Hilfesystem möglich sind.“ (Hilfetelefon, Jahresbericht 2024)