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Hochrisikomanagement und Erfahrungen mit Fallkonferenzen in Schleswig-Holstein

Praxisbericht aus Schleswig-Holstein: Zwei Frauenhausmitarbeiterinnen berichten, wie Fallkonferenzen Betroffene schützen sollen.

Montag 14.30 Uhr, Zoom-Konferenz im Frauenhaus Norderstedt. Thema des Austausches: aktueller Stand zum Fall Anna S., Bewohnerin des Frauenhauses. In der Konferenz sitzen Vertreter*innen von Polizei, Jobcenter, Frauenhaus, Frauenberatungsstelle und Jugendamt.

Anna S. war aufgrund massiver körperlicher und psychischer Gewalt sowie einer Mordandrohung mit ihren zwei Kindern aus Sachsen in ein Frauenhaus in Schleswig-Holstein geflohen. 

Das Frauenhaus hat gemeinsam mit der Frau ihre Gefährdungslage anhand des standardisierten Gefährdungsanalysetools Danger Assessment (kurz DA) analysiert und den Fall aufgrund der hohen Punktzahl und Einordnung als Hochrisikofall an die zuständige Polizeidienststelle gemeldet. Diese hat innerhalb einer Woche die beteiligten Stellen zu einer Fallkonferenz eingeladen. In dieser Fallkonferenz tragen beteiligte Stellen ihre Erfahrungen und ihr Wissen zum Gewaltausübenden zusammen und stellen Schutzmaßnahmen für Frau S. und ihre Kinder zusammen. 

Immer wieder erleben Frauen, dass die Gewalt nach einer Trennung nicht aufhört. Ex-Partner stalken, bedrohen Angehörige und Freunde, versuchen über die Kinder Druck auf die Frauen auszuüben, schreiben bedrohliche Nachrichten und sorgen auf unterschiedliche Arten dafür, dass sich die Frauen nicht sicher fühlen. Selbst an polizeiliche oder gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote halten sich einige Täter nicht. Maßnahmen, die die Personen an der Gewaltausübung hindern oder sie einschränken, gibt es kaum. 

Das bedeutet, dass in der Regel die Frauen aus ihrem vertrauten Lebensumfeld fliehen müssen, ihre Arbeit, ihr persönliches Umfeld und den Kontakt zu unterstützenden familiären oder befreundeten Strukturen verlieren. Mitbetroffene Kinder werden von ihren Freunden getrennt und aus der Schule und Kita sowie ihrer gesamten vertrauten Struktur gerissen. Diese Flucht, häufig in ein Frauenhaus, kann und sollte nicht die einzige Option sein. Die Fälle häuslicher Gewalt nahmen in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein zu und jede getötete Frau ist eine zu viel. 

Im Januar 2024 wurde in Schleswig-Holstein daher das sogenannte Hochrisikomanagement (kurz HRM) eingeführt als „geordnetes, systematisches, verbindliches Verfahren (…) mit gemeinsamer Gefährdungseinschätzung, gemeinsamer Maßnahmenplanung und gemeinsamem Monitoring zur Verhinderung von schwerer zielgerichteter Gewalt“1 . Ein Hochrisikofall liegt dann vor, wenn die konkrete Gefahr der Begehung eines Tötungsdeliktes oder schwerster Gewalt besteht.

Vorausgegangen waren dem einige Jahre der Diskussion und Entwicklung des Verfahrens, zu dem sich die regierenden Fraktionen Schleswig-Holsteins in ihrem → Koalitionsvertrag 2022 verpflichtet hatten: „Zur Erkennung von Femiziden werden wir flächendeckend ein standarisiertes und verbindliches Hochrisikomanagement etablieren“. 

Die Entwicklung des Verfahrens wurde dabei ausdrücklich interdisziplinär, unter Einbeziehung verschiedener Fachbeteiligter, vorangebracht und in einem Leitfaden zusammengestellt. „Der Leitfaden ist eine Handlungsempfehlung zum einheitlichen Verständnis von Begrifflichkeiten und zur einheitlichen Vorgehensweise und dient zugleich dem Verständnis, der Transparenz und der Sensibilisierung für die Handlungsweisen der am Hochrisikomanagement Beteiligten.“[1]

Grundlage zur Bewertung einer Gefährdung ist die standardisierte Gefährdungsanalyse mit dem Danger Assessment Scale (DA), deren Fragen den Betroffenen eine realistische Einschätzung ihrer Gefährdung ermöglichen und der nur von geschulten Fachkräften der Polizei oder den Frauenfacheinrichtungen durchgeführt werden soll. Wird ein gewisser Punktwert erreicht, lädt die Polizei, ggf. in Abstimmung mit der regionalen KIK-Koordinatorin (KIK: Kooperations- und Interventions-Konzept bei häuslicher Gewalt), mögliche beteiligte Institutionen zu einer Fallkonferenz ein. 

Ohne Einverständnis der Gewaltbetroffenen sind dies nur öffentliche Stellen wie etwa Polizei, Jugendamt, Waffenbehörde, sozialpsychiatrischer Dienst oder Jobcenter. Mit Zustimmung der Gewaltbetroffenen können Frauenberatungsstelle, Frauenhaus, Kinderschutzeinrichtungen, Migrationsberatung etc. beteiligt werden. 

Neben den Grundsätzen der Arbeit in den Fallkonferenzen beschreibt der Leitfaden mögliche Maßnahmen aus den Disziplinen der Frauenfacheinrichtungen, Polizei/ Strafverfolgung, Justiz (Familiengerichtbarkeit, Strafverfolgung, Verfahren bei Eigen- oder Fremdgefährdung), Jugendamt und Täterarbeit. Die Institutionen können jeweils nur im Rahmen ihres Rechtsrahmen und ihrer Zuständigkeit tätig werden und sich nicht gegenseitig verpflichten.

Aber die Haltung zum gemeinsamen Vorgehen und diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ist wichtig, weil die einzelne Einschätzung einer Fachstelle manchmal unauffällig zu sein scheint, eine Gesamtschau aber sehr wertvolle Hinweise auf ein hohes Risiko geben kann und aufeinander abgestimmte Maßnahmen im Netzwerk einen besseren Schutz liefern können. Eine besondere Bedeutung kommt der Arbeit der Polizei und der Schulung und Sensibilisierung der jeweiligen Beamt*innen zu. So werden hier beispielsweise speziell geschulte Ermittler*innen eingesetzt und zentrale Ansprechpersonen in den zuständigen Direktionen geschult. 

Ziele der polizeilichen Intervention sind hier: 

  • Verhinderung von schweren Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten durch unverzügliche und konsequente Intervention
  • Erkennen gefährdeter Personen und Personen mit Gefahrenpotential 
  • effektiver Opferschutz und schnelle, wirksame Opferhilfe
  • konsequente Durchführung von Maßnahmen, die die Gefahr abwenden und die Person mit Gefahrenpotential in die Verantwortung nehmen
  • bessere Zusammenarbeit und besserer Informationsaustausch mit dem beteiligten Netzwerk
  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes

Das Hochrisikomanagement ist kein starres Verfahren, sondern ein proaktives System, das sich mit der Situation der von Gewalt betroffenen Frau mitentwickelt. Nach einem Jahr ohne weitere Vorkommnisse (nicht eine einzige Meldung aus einer Disziplin) ist im Rahmen einer Fallkonferenz die Ausstufung aus dem Hochrisikomanagement zu prüfen. 

Neben den Fallkonferenzen gibt es in den Regionen auch drei bis vier strukturelle Fachaustausche pro Jahr zwischen den bereits genannten Institutionen, in denen Abläufe und Strukturen zur Zusammenarbeit verbessert werden. Auf Landesebene wird das Verfahren ebenfalls in einem interdisziplinären Fachaustausch mit Vertretungen der Institutionen und Ministerien begleitet. 

Ein Jahr nach der Einführung wurden im Jahr 2024 bei der Landespolizei 9.360 Fälle häuslicher Gewalt registriert, wovon 432 als Hochrisikofälle klassifiziert wurden. Die Entwicklung einer einheitlichen Strategie ist aufgrund dieser Zahlen von großer Relevanz. 

Im März dieses Jahres hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein → einen Evaluationsbericht veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass dem Thema in den verschiedenen beteiligten Institutionen eine größere Aufmerksamkeit beigemessen und eine schnellere Vernetzung ermöglicht wurde. Dennoch bedarf es weiterer Beratungen: Der angewandte Fragebogen soll unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse überprüft oder angepasst werden, Handlungsmöglichkeiten bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen sollen ausgebaut und die Betroffenen mehr in die Maßnahmenplanung einbezogen werden. Auch das Thema digitale Sicherheit und konsequenter Schutz durch Verbergen des Aufenthaltsortes soll mit eingebunden werden[2].  

Die Frauenfacheinrichtungen begrüßen als einen weiteren wichtigen Baustein im Hilfesystem die Einführung einer sogenannten elektronischen Fußfessel nach dem Spanischen Modell. In Schleswig-Holstein hat der Landtag Ende März 2025 ein Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes[3], verabschiedet, das Maßnahmen zum Schutz bei häuslicher Gewalt im Landesverwaltungsgesetz erweitert. 

Demnach können Personen zum Tragen der Fußfessel verpflichtet werden, wenn Leib, Leben, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person auf „konkretisierte Weise durch einen Angriff von erheblicher Intensität oder Auswirkung gefährdet sind“ (§ 201c LVwG). Die Überwachung soll in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen erfolgen. Außerdem ist neu, dass die Polizei bei Einsätzen zu häuslicher Gewalt zukünftig die Daten der Person, von der die Gewalt ausgeht, an entsprechende Beratungsstellen für gewaltausübende Menschen weitergeben darf. Auch die Daten von beteiligten minderjährigen Kindern im Haushalt der gefährdeten Person dürfen dann an Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche weitergegeben werden – diese Beratungsangebote müssen allerdings noch installiert/ausgebaut werden. 

Die Frauenhäuser Schleswig-Holsteins sehen in der Einführung des HRM einen guten Schritt zur Verbesserung des Schutzsystem für gefährdete Frauen. Festzustellen bleibt aber auch, dass noch wesentliche Teile fehlen bzw. weiter ausgebaut werden müssen: 

  • Intensivierung der Täterarbeit und konsequentere Einschränkung der Täter, da die Hauptlast, sich zu schützen, immer noch bei den Frauen liegt 
  • umfassende und kontinuierliche Fortbildungen für Familienrichter*innen und Mitarbeitende im Jugendamt über Partnerschaftsgewalt und Hochrisikoverfahren 
  • weiterhin kontinuierliche Fortbildungen und Sensibilisierung der beteiligten Polizeidienststellen 
  • ausreichende Ausstattung von Frauenschutzplätzen bzw. bundesweiter Ausbau barrierefreier Frauenhausplätze 
  • Übergang sichern: Wohnraumprojekte weiter fördern – zur Freimachung von Schutzplätzen und nachhaltigem Ausstieg

Dieser Artikel ist ursprünglich in der FHK-Fachinformation 2026 zum Thema (Hoch-)Risikomanagement und Gewaltschutz erschienen. 

Autor*innen: 

Andrea Gonschior, Frauenhaus Rendsburg, Koordinierungsstelle LAG trägergebundene Frauenhäuser 

Marion Gerdes, Leitung Frauenhaus Norderstedt


[1] Leitfaden zum Hochrisikomanagement in Fällen von häuslicher Gewalt, Herausgeber Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

[2] Bericht der Landesregierung – Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Bericht über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements, 12.3.2025

[3] Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes vom 26. März 2025


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