Giffey spricht sich für bundesweiten Rechtsanspruch aus

Anlässlich der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen wirbt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt und eine langfristige Finanzierung.

Einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt - dafür machen sich Frauenhauskoordinierung und weitere Verbände seit vielen Jahren stark. nun erfährt die die Forderung Unterstützung aus dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht sich dafür aus, Gewaltbetroffenen aller Geschlechter langfristig und einheitlich über einen bundesweiten Rechtsanspruch den Zugang zu Unterstützung zu garantieren. In einer Pressemitteilung des Ministeriums anlässlich der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen am 09. Juni 2020 heißt es:

"Kein Mensch, keine Frau, kein Kind in unserem Land soll Gewalt ertragen müssen. Und wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden, dass sie fachlich gut beraten werden und Unterstützung bekommen, die ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation weiterhilft. Die Coronakrise hat die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht. Sie macht mit Nachdruck deutlich, warum wir unsere Unterstützungsangebote auf ein starkes Fundament stellen und sie finanziell langfristig absichern müssen."

Bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 ist die Erarbeitung von entsprechenden Eckpunkten in gemeinsamen Fachworkshops vorgesehen. Eine Umsetzung des Gesetzesvorhaben sei jedoch erst in der kommenden Legislaturperiode realistisch.

Hier lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des BMFSFJ.