Seit dem 7. Fachforum 2008 hat sich in der Praxisarbeit der Frauenhäuser und der ambulanten Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder einiges geändert. Neue gesetzliche Grundlagen im Familienrecht und im Ausländerrecht wirken sich auf den Unterstützungsbedarf der Frauen und ihrer Kinder sowie auf die Rahmenbedingungen aus, unter denen ihnen Schutz geboten werden kann. Das stellt auch die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen vor neue Herausforderungen. Sie sind gefordert, ihre Angebote noch gezielter auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen auszurichten und sich noch mehr zu professionalisieren. Gleichzeitig sind sowohl finanzielle als auch zeitliche Ressourcen begrenzt - nicht selten muss gar um die existenzielle Absicherung der Einrichtungen gerungen werden.