Die drei Bundesverbände haben diesen Leitfaden speziell für Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufen und Interventionsstellen erstellt, um ihnen die Beratungsarbeit von Frauen mit Behinderung, die von Gewalt betroffen sind, zu erleichtern.
Sie betonen in ihrer gemeinsamen Presseerklärung: "Wir möchten Anregungen geben, welche Aspekte bei welcher Beeinträchtigung dringend zu beachten sind. Neben konkreten Fragen für den Erstkontakt gehören dazu z.B. die Voraussetzungen, die in einem Frauenhaus oder einer Fachberatungsstelle gegeben sein müssen, um eine blinde Frau, eine Frau im Rollstuhl, eine Frau mit Lernschwierigkeiten etc. zu unterstützten und zu beraten. Aber sie wollen die Mitarbeiterinnen auch ermutigen mit häufig einfachen Vorkehrungen gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung den Weg zur Unterstützung zu ebnen."
Der Leitfaden wird allen Frauenhäusern in den nächsten Wochen zugesandt und steht als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.