Frauenhauskoordinierung e. V. hat sich mit einer Stellungsnahme an den Innenausschuss des Bundesrates gewandt und auf die Probleme gewaltbetroffener Migrantinnen bei einer Verlängerung der Ehebestandszeit hingewiesen.
Nach der Begrüngung des Gesetzentwurfes sollen sogenannten "Scheinehen" mit der Verlängerung der notwendigen Ehebestandszeit für einen eigenständigen Aufenthaltstitel verhindert werden.
Gestern tagte der Innenausschuss des Bundesrates und hat auf seiner Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsprostitution beraten. Dazu lag ein Antrag der Länder Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westpfalen vor, die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Verhinderung von Scheinehen aus diesem Gesetz herauszunehmen. Dieser Antrag ist leider gescheitert.
Der Gesetzentwurf ist nun am 17.12.2010 auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates. Wir werden uns als Frauenhauskooordinierung an die Minsterpräsidenten der Länder wenden und dort um Unterstützung für unser Anliegen werben. Wir hoffen sehr, dass hier noch eine Veränderung im Interesse der gewaltbetroffenen Frauen gelingt.