FHK-Rechtsinformation: Datenschutz in Frauenhäusern und -beratungsstellen

Datenschutz klingt trocken und schreckt ab. Doch der Schutz personenbezogener Daten ist mehr als nur lästiges Pflichtprogramm. Er ist zentral für den Schutz vor Gewalt. Mit einer neuen Handreichung zu den wichtigsten Fragen des Datenschutzes in Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen unterstützt Frauenhauskoordinerung Mitarbeiter_innen und Träger dabei, Daten so behutsam wie sinnvoll zu nutzen und nicht zuletzt vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.

Rechtsinformation DS-GVO in Frauenhäusern

Berater_innen in Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen erhalten Kenntnis von zahlreichen sensiblen Informationen aus dem Leben gewaltbetroffener Frauen - von intimen Erlebnissen über finanzielle und berufliche Details bis hin zu gesundheitlichen Einblicken.

Diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen, ist ein zentraler Teil des Gewaltschutzes. Darüber hinaus bedürfen auch die Daten von Mitarbeiter_innen eines besonders Schutzes, denn auch sie können ins Visier des gewaltbereiten Umfelds der Betroffenen geraten. Dass durch die Nutzung von Internet, Computernetzwerken, mobilen Telefonen, Netbooks und Social Media die Wege der Datenübermittlung immer unübersichtlicher werden und damit auch schwerer zu kontrollieren sind, stellt die Unterstützungarbeit für gewaltbetroffene Frauen vor neue Herausforderungen.

Daten sensibel behandeln und handlungsfähig bleiben

Gleichzeitig erfordert die effektive Zusammenarbeit mit anderen Stellen des Hilfesystems immer wieder die Weitergabe von Informationen: Polizei oder Jugendamt fragen Daten für die Gefährdungseinschätzung und Abstimmung ihrer Arbeit ab, Sozialleistungsträger_innen verlangen Angaben über die erbrachten Unterstützungsleistungen usw.Dieser fordert von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Interventionsstellen nicht selten einen besonderen Spagat: Sie müssen Informationen sensibel und rechtsfkonform behandeln und zugleich ihre Handlungsfähigkeit bewahren.

Um die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen ebenso sicherzustellen wie die der Mitarbeiter_innen des Hilfesystem, ist die Auseinandersetzung mit einem sorgsamen Datenumgang unerlässlich. Die aktuelle FHK-Rechtsinformation soll Mitarbeiter_innen und Träger bei einem gleichermaßen sicheren wie sinnvollen Umgang mit Daten zu unterstützen. Sie erklärt grundlegende Begriffe und Zusammenhänge des Datenschutzes, gibt hilfreiche Praxisempfehlungen und liefert Antworten auf aktuelle Fragen mit Blick auf das Hilfesystem.

Gegen einen Unkostenbeitrag (FHK-Mitglieder: von 7,50€, sonst 15€) kann die FHK-Rechtsinformation zur DS-GVO als Broschüre über verwaltung@frauenhauskoordinierung.de bestellt werden.