Der Koalitionsvertrag: Was steht drin zu Gewalt gegen Frauen und ihren Kindern?

CDU, CSU und SPD haben auf 177 Seiten festgeschrieben, was sie für die neue Legislaturperiode planen. Welche Ziele verfolgt die große Koalition, wenn es um die Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern geht?

"Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen." (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 07.02.18, III., Nr. 4 Seite 25 und 26)

Darüber hinaus werden weitere Ziele und Maßnahmen formuliert und das Thema Gewalt auch an anderen Stellen aufgegriffen. Zum Beispiel bei der verbesserten Unterbringung von gewaltbetroffenen Menschen mit Behinderung durch barrierefreie Frauenhäuser und besonders geschulte Mitarbeiter_innen. (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 07.02.18, II. Nr. 7 Seite 94).

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 07.02.18