Die <link http: www.fhf-rostock.de einrichtungen cora.html external-link-new-window externen link in neuem>Koordinierungsstelle COntRa Gewalt gegen Frauen und deren Kinder in Mecklenburg-Vorpommern (CORA) weist in einer <link http: www.fhf-rostock.de nc de aktuelles_veranstaltungen newsdetails article das_ist_noch_kein_stalking external-link-new-window externen link in neuem>Presseerklärung darauf hin, dass § 238 StGB den Praxistest nicht bestanden hat und fordert eine Nachbesserung.
Laut Gesetz ist Stalking erst dann Stalking, wenn das Opfer erheblich darunter leidet und beweisen kann, dass dies im direkten Zusammenhang mit den Stalkinghandlungen steht. Die vielen einzelnen Straftaten des Stalkers werden dann meist "nur noch" als Beleidigung, Nötigung oder Hausfriedensbruch gewertet, statt umfassend, wie es sein sollte, als Stalking!
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich letzte Woche für eine konsequentere Bestrafung von Stalkern und einen besseren Schutz für Opfer von Nachstellungen und Bedrohungen ausgesprochen.




















