Am 28. April beginnen im Bundestag die Debatten um eine Neufassung der §§ 177 und 179 des Sexualstrafrechts. Ein Bündnis aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen – darunter Frauenhauskoordinerung e.V. – und zahlreiche Unterstützer/-innen wenden sich aus diesem Anlass in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und alle Bundestagsabgeordneten. Darin fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfs.
Die zentralen Argumente: Der Gesetzentwurf schließt zwar einige Schutzlücken, doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird weiterhin nicht anerkannt. Übergriffe bleiben weiterhin straffrei, auch wenn die von Gewalt betroffene Person ihr klares „Nein“ bekundet, sich der Täter jedoch darüber hinweggesetzt hat. Maßgeblich für die Be- und Verurteilung bleibt also das Verhalten der geschädigten Person und nicht des Täters. Das widerspricht menschenrechtlichen Vorgaben wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
„Wir fordern eine zeitgemäße und menschenrechtskonforme Weiterentwicklung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Entwurf ab. Wir rufen die Gesetzgebenden stattdessen zu einer großen Koalition für ein „Nein heißt Nein“ auf. Wir wollen eine große Reform des Sexualstrafrechts, die einen Paradigmenwechsel vollzieht – wie 1997, als eine große Mehrheit von Bundestagsabgeordneten über alle Fraktionen hinweg für die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe stimmte. Das war ein historischer Schritt bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Jetzt muss der Bundestag einen weiteren gehen.“ So Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, auf dessen Initiative sich das „Bündnis Nein heißt Nein“ gegründet hat.
Die taz berichtet hierüber in ihrer heutigen Ausgabe.