Per Knopfdruck vor Stalking schützen

Kostenlose App "No Stalk" ermöglicht Stalking-Opfern Beweissicherung per Handy

Hand hält Smartphone, Bildschirm zeigt App #NoStalk

Benutzeroberfläche von "No Stalk"

Stalking (Nachstellen, Belästigen und Cybermobbing) kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und  gemäß dem Gewaltschutzgesetz untersagt werden. Die Voraussetzung dafür: konkrete Nachweise und eine stabile Beweislage. Betroffene müssen unter anderem nachweisen, welche Intensität die Vorfälle haben, um auch vermeintlich freundliche Kontaktaufnahmen als unerwünscht kennzeichnen zu können. Die Polizei rät deshalb, alle Kontaktaufnahmen genau zu dokumentieren. Doch häufig ist es für Opfer von Stalking im Alltag schwierig, die einzelnen Vorfälle festzuhalten.

 

Beweissicherung per Knopfdruck

Mit der kostenlosen App "No Stalk" des Weißen Rings sollen sich Stalking-Opfer künftig leichter zu Wehr setzen können. Die App ermöglicht es, Vorfälle per Handy unkompliziert zu dokumentieren und so zu verwahren, dass sie bei Polizei und Gericht als vollwertige Beweise verwendet werden können.

Auf Knopfdruck können Nutzer_innen

  • Ton-, Foto- und Videoaufnahmen aufnehmen und sichern
  • Hilferufe an Polizei, Opferschutzeinrichtungen oder einen hinterlegten Notfallontakt abgeben sowie
  • ein Alarmton aktivieren.

Außerdem ist es möglich, Anrufprotokolle und Screenshots von Unterhaltungen zu speichern oder – ähnlich einem Tagebuch – eigene Textberichte zu den Geschehnissen zu verfassen.

 

Daten schützen

Der größte Unterschied zu den üblichen Diktier-, Foto- und Filmfunktionen eines Smartphones: Die aufgenommenen Daten werden sofort webbasiert extern gespeichert und vom Handy gelöscht.[1]

Dadurch sind die Einträge auch dann geschützt, falls der/die Stalker_in das Telefon entwendet oder zerstört.

Zugang zu den gespeicherten Daten hat einzig und allein der/die Betroffene: Per Passwort und einem zusätzlichen individuellen Code, welcher Nutzer_innen bei der Installation einmalig mitgeteilt wird, kann das Opfer online auf die gespeicherten Daten zugreifen. Um für Ermittlungen verwertbar zu bleiben, können die einmal gespeicherten Daten nicht mehr abgeändert oder gelöscht werden (Ausnahme: Löschung des gesamten Benutzerkontos). Ob und wann die Daten der Polizei und Behörden übermittelt werden sollen, bestimmen die Betroffenen jedoch selbst.

Insbesondere für den Fall, dass später strafrechtliche Schritte ergriffen werden sollen, kann die App eine Beweissicherung deutlich erleichtern. Eine qualifizierte geschlechtsspezifische Beratung ersetzt die Anwendung jedoch nicht.

Die App "No Stalk" kann seit Mai 2019 kostenfrei in jedem App-Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen sowie ein Benutzer_innenhandbuch finden sich auf der zugehörigen Homepage  https://nostalk.de/.

Auch das Team der FHK ist gespannt auf Rückmeldungen zum Einsatz der App.

Nähere Informationen zum Thema Stalking finden Sie hier.

 


[1] Hinweise zum Umgang mit gespeicherten Daten auf www.nostalk.de: Wenn Sie einen Tagebucheintrag mit der App erstellen, wird dieser sofort verschlüsselt und dann temporär auf dem Smartphone gespeichert, bis er erfolgreich in die Webanwendung hochgeladen wurde. Anschließend werden die Daten, mit Ausnahme von Informationen über Datum, Uhrzeit, Größe und Typ der Datensätze, auf dem Smartphone gelöscht. Der Tagebucheintrag wird über eine verschlüsselte Verbindung zur Webanwendung übertragen. Die Daten bleiben dabei vom Moment ihrer Erstellung in der App an durchgehend verschlüsselt und können ausschließlich durch die Passphrase (einer langen Wortfolge) entschlüsselt werden. Diese Passphrase ist nur Ihnen bekannt. Wir haben keinerlei Kenntnis vom Inhalt der Tagebucheinträge. Die Verarbeitung dieser für uns nicht einsehbaren Daten ist erforderlich, um Ihnen die Dienstleistung der NO STALK-App erbringen zu können. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sie können Ihr Benutzerkonto jederzeit selbst löschen. In diesem Falle löschen wir auch die zugehörigen Daten. Ansonsten löschen wir diese Daten spätestens sechs Jahre nach Ihrer letzten Aktivität.“