Frauen mit Fluchterfahrung

Frauen mit Fluchterfahrung sind aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland geflüchtet. Viele von ihnen haben Gewalt in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren. Aber auch in Deutschland erleben sie geschlechtsspezifische Gewalt: in Unterkünften, in Familie und Partnerschaft. Im öffentlichen Raum sind sie zudem auch der Gefahr von rassistischen Übergriffen ausgesetzt.

Viele dieser Frauen leben in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Dort sind die Bedingungen oft gewaltbegünstigend: Mangelnde Privatsphäre, nicht abschließbare Zimmer und Sanitärräume sind ebenso belastend wie fehlende Gewaltschutzkonzepte und Beschwerdesysteme, das strukturelle Machtgefälle zwischen Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen oder mangelnde Informationen über Rechte und Hilfsangebote im Falle von Gewalt.

Rechtliche Regelungen erschweren den Schutz

Auch nach dem Auszug aus den Unterkünften sind einige Frauen mit Fluchterfahrungen Gewalt ausgesetzt, etwa in der Partnerschaft oder den Familien. Die Regelungen im Ausländerrecht erschweren zum Teil den Schutz vor weiterer Gewalt und die Trennung vom gewalttätigen Partner, z.B. durch die dreijährige Ehebestandszeit, oder bei der Koppelung des Aufenthaltsrechts an den/die Partner*in im Asylverfahren.

Geflüchtete gewaltbetroffene Frauen nutzen die Möglichkeiten von Schutz und die Beratung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Dennoch haben nicht alle gewaltbetroffenen Frauen mit Fluchterfahrung Zugang zu Schutz und Hilfe bei Gewalt. Die Ursachen liegen in Vorgaben für die Finanzierung des Schutzes in Frauenhäusern, an Hürden durch fehlende Sprachmittlung oder den Mangel an passenden Angeboten.

Frauenhauskoordinierung sammelt Erfahrungen aus der Praxis zum Gewaltschutz von geflüchteten Frauen, zeigt Lücken auf und realisiert Projekte für die Verbesserung des Gewaltschutzes für geflüchtete Frauen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie FHK sich für einen besseren Schutz geflüchteter Frauen einsetzt.


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