Pressemeldung: FHK veröffentlicht Forderungen zur Bundestagswahl

Wenn Deutschland im September 2021 eine neuen Bundestag wählt, muss sich in Deutschlands Gewaltschutz einiges bewegen. Anlässlich des Muttertags am 09. Mai 2021 veröffentlicht Frauenhauskoordinierung e.V. ihre zentralen Forderungen an die Bundespolitik und wirbt für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe.

Berlin, 05. Mai 2021. Auch vier Jahrzehnte nach Entstehung der ersten Frauenhäuser und drei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland sind Frauen und Mädchen nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Trotz steigender Zahlen häuslicher Gewalt mangelt es an einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt sowie an einem verlässlich und ausreichend finanzierten Hilfesystem. Bundesweit fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. FHK fordert alle demokratischen Parteien anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahlen dazu auf, sich zu konsequentem Gewaltschutz und einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe zu verpflichten.

Rund 14.000 Frauen finden jährlich Schutz in Deutschlands Frauenhäusern. Fast drei Viertel von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der Betroffenen bundesweit ist um ein Vielfaches höher, allein die polizeiliche Kriminalstatistik 2019 erfasste 115.000 weibliche Opfer, 117 starben durch Partnerschaftsgewalt.

„Gewalt gegen Frauen verschwindet nicht einfach – im Gegenteil, seit Jahren ist ein Anstieg der Partnerschaftsgewalt sichtbar. Dennoch sind Frauenhäuser oft mangelhaft und über freiwillige Leistungen finanziert. Fast jede zweite Frau muss sich sogar an den Kosten für ihren eigenen Schutz beteiligen, andere Frauen finden gar keinen Zugang. Das ist eines Staates unwürdig, der sich der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet hat“, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Heike Herold.

Deshalb fordert FHK

  1. einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder – zeitnah und per Bundesgesetz;
  2. ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, in dem Prävention von Gewalt eine tragende Rolle zukommt, und
  3. die Beachtung des Gewaltschutzes für Frauen und Kinder bei Sorge- und Umgangsregelungen sowie verpflichtende Fortbildungen für alle beteiligten Berufsgruppen, auch für Richter_innen.

„Dass wir seit Jahrzehnten über die gleichen Missstände diskutieren, zeigt: Wir kommen nicht weiter, wenn die Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin und her geschoben wird“, so Herold. „Wenn wir weitere Femizide und Gewalt verhindern wollen, brauchen wir ein gemeinsames Konzept, um auf allen Ebenen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen. Und vor allem brauchen wir endlich einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle Betroffenen.“