Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.

    Welche Ziele verfolgt die Istanbul-Konvention?

    Die Konvention hat das Ziel, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.

    Um diese Ziele zu erreichen, muss ein ganzheitliches Konzept mit umfassenden politischen und rechtlichen Maßnahmen entwickelt werden. Koordinierungsstellen sollen sicherstellen, dass Maßnahmen aufeinander abgestimmt und nichtstaatliche Organisationen sowie die Zivilgesellschaft einbezogen werden. Die Einrichtung dieser Stellen steht noch aus.

    Die unterzeichnenden Staaten sichern zu, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Eine unabhängige Monitoring-Stelle im jeweiligen Vertragsstaat prüft regelmäßig, wie wirksam die einzelnen Schritte sind. Diese Stelle muss in Deutschland noch aufgebaut werden.

    Wie wird die Umsetzung kontrolliert?

    Kontrolliert wird die Konvention durch eine unabhängige Expert_innengruppe (GREVIO), die Berichte und Informationen aller Beteiligten auswertet und dem Vertragsstaat Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention gibt.

    Wie bringen sich die Nichtregierungsorganisationen ein?

    Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt „Gewalt gegen Frauen in Deutschland“ haben sich im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Sie begleiten die Umsetzung der Istanbul-Konvention und treiben sie voran. Frauenhauskoordinierung beteiligt sich aktiv am Bündnis.

    https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/buendnis-istanbul-konvention-fordert-gewaltschutz-vor-umgangsrecht/

    Zum Inkrafttreten der Konvention in Deutschland am 1. Februar 2018 forderte FHK, dass der Vorbehalt der Bundesregierung gegen den Artikel 59 zurückgenommen wird und das Aufenthalts- und Asylrecht so geändert werden, dass der Gewaltschutz für alle Migrant*innen sichergestellt wird.

    https://www.frauenhauskoordinierung.de/publikationen/detail/istanbul-konvention-ohne-vorbehalte-umsetzen-eigenstaendigen-rechtsanspruch-auf-schutz-vor-gewalt-b/

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