Wenn Frauen und ihre Kinder Gewalt erfahren, sind Polizei und Justiz in Deutschland verpflichtet, die Betroffenen zu schützen. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei über die kostenlose Notrufnummer 110 erreichbar, übrigens auch mit Handys, die gesperrt sind oder keine SIM-Karte haben.
Bei häuslicher Gewalt hat die Polizei in allen Bundesländern rechtliche Möglichkeiten, eine gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen und ein Betretungsverbot zu verfügen. Das heißt, dass diese Person die Wohnung für mehrere Tage nicht betreten darf. Zusätzlich ist es zum Schutz der misshandelten Frau und ihrer Kinder möglich, für die gewalttätige Person Aufenthaltsverbote zu erlassen, das können die Schule der Kinder oder der Arbeitsplatz der Mutter sein. Die Polizei kann die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren und wenn nötig weitere Maßnahmen zum Schutz treffen.
Betroffene können auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking beim Familiengericht weiteren, auch längerfristigen Schutz beantragen. Die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Beratungsstellen können dabei unterstützen. Wenn Kinder mitbetroffen sind, ist es häufig erforderlich, den Umgang und das Sorgerecht für die Kinder zu regeln, auch hierfür ist das Familiengericht zuständig.