Gemeinsame Pressemeldung von FHK + ZIF: Femizide verhindern – Gewaltschutz sicherstellen

In einer gemeinsamen Erklärung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fordern Frauenhauskoordinierung und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser effektivere Prävention von Femiziden und Investitionen in den Gewaltschutz

Abbildung Text der Pressemitteilung von Frauenhauskoordinierung und ZIF

Berlin, 23.November 2020. Allein im vergangenen Jahr haben 117 Männer ihre (Ex-) Partnerin getötet. Tötungsversuche gab es fast täglich, zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November fordern die Dachverbände der Frauenhäuser, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), auf allen politischen Ebenen umfassende Investitionen in den Gewaltschutz für Frauen. Femizide müssen verhindert werden!

„Jede getötete Frau ist eine zu viel. Gleichzeitig sind die Femizide im Grunde nur die Spitze des Eisbergs, die extremste Eskalationsstufe der Gewalt. Dahinter verbirgt sich ein immenses Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, das hierzulande alltäglich ist – und über das trotzdem kaum gesprochen wird“,

erklärt Sylvia Haller von der ZIF. So verzeichnet das Bundeskriminalamt bereits im fünften Jahr in Folge einen Anstieg von Gewalt gegen Frauen: 114.903 weibliche Betroffene von Partnerschaftsgewalt erfasste die Polizei 2019. Die tatsächliche Zahl gewaltbetroffener Frauen liegt deutlich höher. Das große Dunkelfeld wird in Statistiken nicht erfasst.

Für Frauen und Kinder, die Schutz vor Gewalt suchen, stehen bundesweit jedoch nur etwa 6800 Frauenhausplätze zur Verfügung. Laut der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention müssten es etwa 21.000 sein. Viele der bestehenden Frauenhäuser kämpfen zudem fortlaufend um ihre Existenz, denn sie werden vielerorts über individuelle Leistungsansprüche von Frauen oder als freiwillige Leistungen von Kommunen  finanziert. Für Frauen ohne Leistungsansprüche, beispielsweise Studierende oder Berufstätige, kann das bedeuten, dass ihr Aufenthalt im Frauenhaus nicht finanziert wird und sie schlimmstenfalls keinen Schutz erhalten.

 „Es ist Aufgabe des Staates, Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Realität ist aber, dass wir nicht einmal allen Frauen, die Schutz brauchen, einen Frauenhauspatz anbieten können“, so FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. „Stattdessen rennen wir seit Jahren gegen die gleichen Probleme an: viel zu wenig Plätze, chronische Unterfinanzierung, ganze Bundesländer ohne ein einziges barrierefreies Haus. Was muss noch geschehen, damit sich etwas bewegt?“

Gemeinsam fordern FHK und ZIF Bund, Länder und Kommunen auf, endlich eine verlässliche, bundeseinheitliche und angemessene Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Femizide verhindern heißt: umfassend in den Gewaltschutz investieren!