Frauenhauskoordinierung e.V. - Fachinfo

FHK-Info-Service: Pressemitteilungen, Fachgespräche, neue Zahlen und Geld für Frauenhäuser

Liebe Mitglieder von Frauenhauskoordinierung e.V.,
liebe Kolleg*innen,

es passiert gerade so viel, dass man kaum hinterherkommt! Pressemitteilungen, Fachgespräche, neue Zahlen – und das alles rund um das Thema Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Passend zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen rücken diese Entwicklungen noch einmal besonders ins Blickfeld.

Von Forderungen nach stärkerem Gewaltschutz über politische Diskussionen bis hin zu geplanten Investitionen in Frauenhäuser: In dieser Ausgabe gibt es viel zu entdecken – und einiges, das uns alle betrifft. Deshalb halte ich mich hier heute kurz und wünsche viel Freude beim Lesen!

Liebe Grüße

Leonie Kriegshammer


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Themen dieser Ausgabe:

  1. Pressemitteilung zum 25. November: Das Gewalthilfegesetz ist kein Sparschwein für Länder und Kommunen
  2. Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung e.V. fordern Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht
  3. Wo bleiben wirksame Gegenmaßnahmen? Weiterer Anstieg von Gewalt gegen Frauen laut BKA-Lagebildern zu Häuslicher und Geschlechtsspezifischer Gewalt
  4. FHK als Sachverständige beim Fachgespräch „Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern“ vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  5. Bundesregierung kündigt Investitionen für Sanierung von Frauenhäusern an
  6. Alternativbericht zur Istanbul-Konvention 2025: Deutschland wird seinen Verpflichtungen nicht gerecht 
  7. Stellenausschreibung Verwaltungsmitarbeiter*in (Elternzeitvertretung)
  8. Weitere Infos von FHK
  9. Neues aus Politik und Gewaltschutz
  10. Publikationen, Forschung und Tipps
  11. FHK-Material: Sharepics zu fehlenden Mitteln für Ihre Social Media Kanäle
  12. Stellenausschreibungen
  13. Veranstaltungen

1. Pressemitteilung zum 25. November: Das Gewalthilfegesetz ist kein Sparschwein für Länder und Kommunen


Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November warnt FHK vor einem fatalen Missverständnis: 

Weder die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund nach dem Gewalthilfegesetz schrittweise in den Ausbau des Hilfesystems fließen sollen, noch die 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, die jetzt von der Regierung für Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern vorgesehen sind, reichen aus, um das Hilfesystem bedarfsgerecht auszustatten. 

Berechnungen zeigen, dass jährlich mehr als 1,6 Milliarden nötig sind, um allein die laufenden Kosten zu decken – wenn das Hilfesystem erstmal bedarfsgerecht ausgebaut wäre. Die aktuell geplanten Investitionen des Bundes dürfen also lediglich der Startschuss sein – mehr aber auch nicht.

Deshalb fordert FHK von den Bundesländern und Kommunen, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen, die zukünftig steigenden laufenden Kosten zu finanzieren. 

In der Presse berichteten u.a. Tagesschau, Rheinische Post, TAZ, ZDFheute, NDR, SWR, BR, WELT, N-TV, ZEIT.

Hier finden Sie die Pressemitteilungen von:
- Diakonie Deutschland
- Paritätischer Gesamtverband
- AWO Bundesverband
- Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

 Zur FHK-Pressemitteilung 


2. Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung e.V. fordern Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordern der Kinderschutzbund und FHK: Der Grundsatz „Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht“ muss gesetzlich verankert werden. 

Die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung müssen endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden. Stattdessen werden Kinder zum Verhandlungsobjekt und Druckmittel in Familiengerichtsentscheidungen und vorherige häusliche Gewalt in der Partnerschaft wird kaum berücksichtigt.

Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Beide Verbände kritisieren, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

In der Presse berichteten u.a. Magdeburger News, ZEIT, EditionF.

 Zur Pressemitteilung 


3. Wo bleiben wirksame Gegenmaßnahmen? Weiterer Anstieg von Gewalt gegen Frauen laut BKA-Lagebildern zu Häuslicher und Geschlechtsspezifischer Gewalt

Am Freitag, 21. November 2025, stellten Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamt (BKA), zusammen mit Alexander Dobrindt, Bundesminister für Inneren, und Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bundeslagebilder zu Häuslicher Gewalt und zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten für das Jahr 2024 vor. 

Demnach waren im vergangenen Jahr 265.942 Menschen, davon mehr als 73 Prozent weiblich, von Häuslicher Gewalt betroffen – ein Anstieg um 3,8 Prozent und somit ein neuer, trauriger Höchststand. Im Fünfjahresvergleich beträgt der Anstieg sogar fast 18 Prozent. 

132 Frauen und 24 Männer wurden im Jahr 2024 durch ihre Partner*innen getötet. Im Kontext der Partnerschaftsgewalt generell waren 80 Prozent der Betroffenen weiblich. Rund ein Viertel der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt erlebt diese mehrfach. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere verschiedene Gewaltformen. 

Der am Mittwoch, 19. November 2025, vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurde bei der Vorstellung der Bundeslagebilder als eine starke Maßnahme angepriesen, um die Zahlen in Zukunft zu senken. Doch bis die elektronische Aufenthaltsüberwachung überhaupt zum Einsatz kommen kann, muss die Gewaltspirale schon massiv fortgeschritten sein.

In der Presse berichten u.a. Stern, Tagesschau, N-TV, ZEIT, Deutschlandfunk, FR, RND und nd-aktuell.

 Zum Beitrag 


4. FHK als Sachverständige beim Fachgespräch „Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern“ vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

FHK war am 24. November 2025 beim öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern“ vertreten. Im Vorfeld des Internationalen Aktionstages machte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber dort die bestehenden gravierenden Schutzlücken deutlich.

Sie betonte, dass häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt mitten in der Gesellschaft stattfindet und Täter häufig Personen aus dem nahen Umfeld der Betroffenen sind. Dennoch werden Frauen, die Schutz suchen, vom aktuellen Unterstützungssystem nicht ausreichend erreicht: Viele müssen wochenlang auf einen Beratungstermin warten und führen unzählige Telefonate, um einen freien Frauenhausplatz zu finden.

Besonders hervorgehoben wurde, dass der Schutz vor Gewalt stets Vorrang vor Sorge- und Umgangsrechten des gewalttätigen Elternteils haben muss. Derzeit riskieren Frauen mit der Flucht ins Frauenhaus noch immer Nachteile im Sorge- oder Umgangsrecht – ein Zustand, der dringend beendet werden muss. Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts müssen bei häuslicher Gewalt zukünftig selbstverständlich sein.

Gemeinsam mit weiteren Expert*innen unterstützte FHK zudem die Forderungen nach einem niedrigschwelligen Zugang zu Schutzangeboten, einem Ausbau von Frauenhausplätzen sowie stärkeren gesetzlichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen. Nur mit klaren politischen Prioritäten und strukturellen Reformen können Frauen zuverlässig vor Gewalt geschützt werden.

 Zur Stellungnahme 

Ebenfalls im Bundestag fand am Abend des 25. Novembers 2025 eine von der SPD-Fraktion organisierte Paneldiskussion zum Thema „Gewalt gegen Frauen bekämpfen – Gewaltschutz stärken“ statt. Neben Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und weiteren Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik war auch FHK Teil der Diskussionsrunde und wurde für ihre engagierte Arbeit ausdrücklich gewürdigt. Im Austausch wurde erneut deutlich, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Fachpraxis für nachhaltige Verbesserungen im Gewaltschutz ist.


5. Bundesregierung kündigt Investitionen für Sanierung von Frauenhäusern an

FHK begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, im Rahmen eines Sondervermögens gezielt Mittel für die Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern bereitzustellen. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 hatte FHK diese Maßnahme gefordert – sie war eine von acht Kernforderungen –, um den dringend benötigten Ausbau von Frauenhausplätzen zu unterstützen. Insgesamt sind Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro eingeplant.

Aus den Erfahrungen des vorherigen Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ muss jedoch unbedingt gelernt werden: Das Programm startete verzögert, viele Träger kämpften mit sehr komplexen Antragsverfahren, langen Entscheidungswegen und fehlender Planungssicherheit. Trotz eines hohen Bedarfs konnten dadurch wichtige Bauvorhaben nur eingeschränkt umgesetzt werden. Damit die neuen Mittel ihre volle Wirkung entfalten, braucht es künftig deutlich vereinfachte Verfahren.

 Zur Pressemitteilung 


6. Alternativbericht zur Istanbul-Konvention 2025: Deutschland wird seinen Verpflichtungen nicht gerecht

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), dem auch FHK angehört, hat am 19. November 2025 seinen zweiten Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. 

Die Bilanz ist ernüchternd: Sieben Jahre nach Inkrafttreten der Konvention wird Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nicht gerecht.​

Während die Gewalt gegen Frauen, Mädchen und TIN*-Personen in Deutschland weiter zunimmt, bleibt die Umsetzung der Istanbul-Konvention fragmentiert und unverbindlich. Der in einem fast einjährigen partizipativen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitete Bericht wird GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt.​ Bereits 2022 hatte GREVIO erhebliche Mängel aufgezeigt – die zentralen Probleme bestehen jedoch weiterhin.​

Das Bündnis warnt eindringlich: Antifeminismus, Rechtspopulismus und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden den Schutz von Gewaltbetroffenen. Besonders restriktive migrationspolitische Maßnahmen, wie die geplante Umsetzung der GEAS-Reform, drohen den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete und migrierte Gewaltbetroffene weiter einzuschränken.​

 Zum Bericht 


7. Stellenausschreibung Verwaltungsmitarbeiter*in (Elternzeitvertretung)

FHK suchtzum 01.02.2026 eine*n Verwaltungsmitarbeiter*in Schwerpunkt Finanzen & Kinder im Frauenhaus (30 - 39h pro Woche) zur Mitarbeit in unserer Geschäftsstelle in Berlin Mitte und remote. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mind. 30 Wochenstunden (gerne auch 39h/W) ab 01.03.2026, im Februar 2026 20h/Woche zur Einarbeitung. 

Die Stelle ist eine Elternzeitvertretung und voraussichtlich bis zum 15.04.2027 befristet. Eine Verlängerung ist möglich.

 Zur Ausschreibung 


8. Weitere Infos von FHK
 

  • Noch in diesem Jahr Gelder über den FHK-Nothilfefonds abrufen!
    FHK leitet in Form von einem Nothilfefonds Spenden dorthin weiter, wo sie benötigt werden. Über ein digitales Antragsverfahren können Bedarfe bei uns eingereicht werden. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen aus den Mitgliedsverbänden von FHK können bei ungedeckten Kosten von akuten Fällen, die über die Regelfinanzierung nicht abgedeckt sind einen Antrag stellen. Die großzügigen Spendengelder stammen von der Kosmetikfirma Cosnova.
  • Schon gelesen? Unsere neue Fachinformation zu Gewaltschutz und (Hoch-)Risikomanagement
    Unsere diesjährige Fachinformation widmet sich dem zentralen Thema Gewaltschutz und (Hoch-)Risikomanagement. Angesichts des Gesetzentwurfs von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung gewinnt die Frage nach wirksamen Gewaltschutzsmaßnahmen weiter an Bedeutung. Eine technische Lösung mag in Einzelfällen hilfreich sein – doch ist sie die Antwort auf die Frage, wie wir ein System schaffen, das Betroffene ernst nimmt, Risiken professionell einschätzt und koordiniert handelt, bevor es zu spät ist?

9. Neues aus Politik und Gewaltschutz

  • Deutschland: Bundesregierung hat Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz beschlossen
    Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch, 19. November 2025, einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz beschlossen. FHK hat zum sogenannten Referentenentwurf des Gesetzes von Ende August 2025, zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, eine Stellungnahme geschrieben. Unsere Kritik, dass die Fußfessel nicht gegen den Willen der Betroffenen angeordnet werden kann, wurde gehört und in den jetzigen Gesetzentwurf entsprechend aufgenommen. Auch wurde die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung mit der Teilnahme an einem Täterkurs verknüpft und mit einer sogenannten Gewaltpräventionsberatung ergänzt. Die Anordnung einer Fußfessel kann jedoch nur noch eine einmal um drei Monate verlängert werden. Das Umgangsrecht wird laut dem nun vorliegenden Gesetzentwurf mit den Maßnahmen von Kinderschutzfällen synchronisiert. Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte weitere Reformen an, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. In der Presse berichten u.a. ARD, RTL, Spiegel, ZDFheute, WDR, SZ, Deutschlandfunk und Hessenschau.
  • Deutschland: Grüne fordern Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in Berlin eingebracht, der eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt fordert. Sie kritisieren einen anhaltenden Anstieg der Gewalttaten und verlangen von der Bundesregierung, die Gewaltschutzstrategie umfassend weiterzuentwickeln und die nationale Koordinierungsstelle angemessen auszustatten. Wichtige Maßnahmen umfassen die Implementierung von gleichstellungsfokussierter Täterarbeit, verpflichtende Schulungen für Fachpersonal in relevanten Bereichen sowie eine enge Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen und fachlichen Organisationen, um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken.
  • Baden-Württemberg: Neues Gesetzespaket zum Schutz vor häuslicher Gewalt vorgestellt
    Im baden-württembergischen Landtag haben die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP einen umfassenden Gesetzentwurf präsentiert, der darauf abzielt, den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf umfasst mehrere Maßnahmen, die klare gesetzliche Regelungen bei Fällen von häuslicher Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht schaffen sollen. Zudem ermöglicht es der Polizei, im Falle von Gewalt restriktive Maßnahmen wie Kontakt- und Betretungsverbote zu erlassen. 
  • Bayern: Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
    Bayern beginnt das Gewalthilfegesetz umzusetzen. Im Rahmen der Umsetzung initiiert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Online-Befragung, die darauf abzielt, den Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen umfassend zu erfassen. 
  • Berlin: Rücknahme der Kürzungen im Frauengewaltschutz?
    In Berlin sollten ursprünglich 2,574 Millionen Euro im Bereich Gewaltschutz für Frauen gekürzt werden, was zahlreiche Beratungsstellen und Schutzprojekte bedroht hätte. Die SPD kündigte jedoch an, alle Kürzungen zurückzunehmen und den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen zur Priorität zu machen, schreibt nd-aktuell. Der Senat wird nun im Dezember über die Haushaltsänderungen entscheiden.
  • Niedersachsen: Neue Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
    Niedersachsen hat eine neue Landeskoordinierungsstelle eingerichtet, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu stärken. Die Stelle soll Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täter koordinieren, bestehende Netzwerke einbeziehen und die Aktivitäten des Niedersächsischen Aktionsplans überwachen.
  • Rheinland-Pfalz: Mainzer Frauenhaus fertig ausgebaut
    Das Frauenhaus in Mainz wurde nach umfassendem Ausbau und Renovierung vergrößert und teilweise barrierefrei gemacht, berichtet der SWR. Es bietet nun Platz für 14 statt bisher 10 Frauen mit Kindern, darunter auch besonders gefährdete Frauen in „High-Risk“-Zimmern. Alle Räume, Gemeinschaftsbereiche und die Küche sind teilweise für Rollstuhlnutzer*innen zugänglich. 
  • Global: Proteste gegen Femizide in Frankreich
    Am 22. November sind in mehreren französischen Städten tausende Menschen auf die Straße gegangen, um gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu protestieren. Organisiert von dem Kollektiv „Feministischer Streik“ forderten die Demonstrierenden ein umfassendes Rahmengesetz gegen Gewalt an Frauen, so die TAZ. In Paris nahmen laut Organisatoren 50.000 Menschen an den Protesten teil.

10. Publikationen, Forschung und Tipps

  • Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „UNITE to End Violence against Women“Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird.
  • Ein Bericht der WHO und ihrer UN-Partner zeigt, dass weltweit fast jede dritte Frau – rund 840 Millionen – im Laufe ihres Lebens Partnerschafts- oder sexuelle Gewalt erlebt hat, wobei die Zahlen seit 2000 kaum gesunken sind. Allein im letzten Jahr wurden 316 Millionen Frauen von einem Partner misshandelt, und 263 Millionen Frauen erlebten sexuelle Gewalt durch Nicht-Partner, wobei die tatsächlichen Zahlen vermutlich höher liegen. Trotz zunehmender Belege für wirksame Präventionsstrategien warnt der Bericht vor drastisch sinkender Finanzierung, insbesondere in Regionen mit Konflikten, Klimarisiken oder geringer Entwicklung, wo Frauen besonders stark gefährdet sind.
  • Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung aus Bundesmitteln aufgrund angeblicher Verbindungen zu politischem Extremismus, möglicher Zweckentfremdung und Zweifeln an der Neutralität zu stoppen.
  • Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass bei jungen Frauen in Deutschland ein egalitäres Rollenbild dominiert: Rund 62 % bevorzugen partnerschaftliche Arbeitsteilung und gleichstellungsbezogene Grundsätze, während traditionelle Rollenbilder nur von knapp einem Fünftel vertreten werden. Der Social-Media-Trend der „Tradwives“ spiegelt sich demnach nur bei einer Minderheit von 18,5 % wider.
  • Eine neue Studie des BMBFSFJ zeigt, dass wirtschaftliche Eigenständigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Zugang zu Bildung zentrale Voraussetzungen für Gleichstellung in Deutschland sind. Die Studie zeigt, dass die Mehrheit der Frauen mit kleinen Kindern sich wirtschaftlich abhängig fühlt.
  • Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser fordert die Ministerin Müller in einem offenen Brief auf, die Finanzierung der Koordinierungsstelle und des KIKO Brandenburg verlässlich für 2026–2028 sicherzustellen, da sonst der Gewaltschutz gefährdet ist.
  • Die Lesehilfe und Kommentierung zum Gewalthilfegesetz von bff, ZIF und dem Paritätischen soll den Austausch für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Ländern fördern und zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen.

Zum Thema Digitale Gewalt:

  • Online-Missbrauch gegen Frauen nimmt weltweit rasant zu, verstärkt durch KI, Anonymität und fehlende Rechenschaftspflicht, wobei viele Länder rechtlich keinen ausreichenden Schutz bieten. UN Women warnt, dass digitale Gewalt oft ins reale Leben übergreift und fordert stärkere Prävention, sichere Online-Räume sowie globale und technologiegerechte Gesetzgebung.

Zum Thema Intersektionalität & Inklusion:

  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet mit der Umfrage „Deine Erfahrung zählt“ die bislang größte Erhebung zu Diskriminierung in Deutschland, um ein umfassendes Bild von Häufigkeit, Lebensbereichen und Folgen von Benachteiligungen zu gewinnen. Die Online- und Papierbefragung richtet sich an alle ab 14 Jahren, ist mehrsprachig verfügbar und soll die Erfahrungen der Betroffenen sichtbar machen; die Ergebnisse werden im Frühsommer 2027 veröffentlicht.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2024 den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammenarbeiten, um den Gewaltschutz zu stärken. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben einen Wegweiser gemeinsam erarbeitet. Entlang von fünf Handlungsfeldern bündelt der Wegweiser zentrale Ansätze, die allen Beteiligten dabei helfen sollen, Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen.

Zum Thema Kinder & Jugendliche:

  • Die Bundesregierung startet neue Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt, darunter die Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ und die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie. Grundlage ist das neu gegründete Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt, das evidenzbasierte Erkenntnisse für Prävention und Schutz liefern soll.
  • Die neue Broschüre „KIND SEIN DÜRFEN – KEINE BRAUT“ von TERRE DES FEMMDES e.V. informiert über gesetzliche Regelungen zu Ehen bei Minderjährigen in Deutschland und gibt Fachkräften sowie Helfenden praktische Hinweise, wie sie bedrohten oder betroffenen Kindern Unterstützung bieten können.

11. FHK-Material: Sharepics zu fehlenden Mitteln für Ihre Social Media Kanäle

Mit dem Gewalthilfegesetz stehen in den kommenden Jahren erhebliche Bundesmittel im Raum. Gleichzeitig warnen wir davor, dieses Gesetz als ein finanzielles „Sparmodell“ für Länder und Kommunen zu verstehen. Die vom Bund geplanten Investitionen können nur der Startschuss sein – mehr aber auch nicht. Schon heute zeigt sich deutlich, dass das Hilfesystem weit von einer bedarfsgerechten Ausstattung entfernt ist. Die laufenden Kosten werden weiter steigen, und ohne ein klares Bekenntnis der Länder und Kommunen, diese auch dauerhaft zu tragen, bleibt der Ausbau lückenhaft. 

Damit Sie auch nach dem 25. November weiter Druck machen können, stellen wir Ihnen Sharepics zur Verfügung. Sie können die Bilder nach Bedarf anpassen oder direkt verwenden, um Ihre Situation vor Ort sichtbar zu machen. (Für die Bearbeitung der Sharepics brauchen Sie einen Account bei Canva. Das Tool ist kostenlos.)

 Zu den Sharepics 
 


12. Stellenausschreibungen

  • Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt sucht von 01.02.2026 bis 31.08.2027 Eine Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in / Pädagog*in / Erziehungswissenschaftler*in (B.A./Master/Dipl.) als Elternzeitvertretung in Teilzeit für 33 Std./Woche für den Frauenbereich im Frauenhaus. Die Ausschreibung finden Sie hier.

13. Sie finden alle Veranstaltungen auf unsere Webseite:

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Frauenhauskoordinierung e.V.
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