Pressemeldung: Anlässlich des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fordert Frauenhauskoordinierung einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung

Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen fordert Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ein Bundesgesetz, das endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung in Fällen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellt. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam handeln. Der eklatante Mangel an Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten muss grundlegend und nachhaltig verbessert werden, um den staatlichen Schutzauftrag erfüllen zu können.

FHK fordert einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, damit jede gewaltbetroffene Frau ohne Hürden Zugang zum Hilfesystem erlangt. Dabei geht es klar um die Verwirklichung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und die Umsetzung  der von Deutschland unterzeichneten Istanbul-Konvention. Die anhaltend hohen Fallzahlen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen müssen endlich sinken sowie die Hürden im Hilfesystem, damit Frauen Gewaltsituationen sofort verlassen können. Zudem sind gemäß FHK-Statistik rund 25% der Frauen in Frauenhäusern anteilig oder voll an den Kosten für Schutz, Unterkunft und Beratung beteiligt. Diese finanzielle Belastung stellt eine zusätzliche Hürde dar, die Hilfe für viele Frauen erschwert und verhindert. FHK fordert daher eine auskömmliche und einheitliche Finanzierung des Hilfesystems, die Frauen einen kostenfreien Aufenthalt im Frauenhaus ermöglicht .

Auch die kommunen- und bundeslandübergreifende Aufnahme in einem Frauenhaus muss mit dem Bundesgesetz bedingungslos möglich sein. Die derzeitige Finanzierungspraxis sowie die damit einhergehenden Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen schaden gewaltbetroffenen Frauen und Frauenhäusern. Es braucht eine bundesweit gleichwertige Hilfe-Infrastruktur für Schutz und Beratung. Die bestehenden gravierenden Unterschiede bei Anzahl, Verteilung und Ausstattung der Unterstützungseinrichtungen müssen zugunsten gewaltbetroffener Frauen und zugunsten einer professionellen Frauenhaus- und Beratungsarbeit angepasst werden. Der Ausbau von Frauenhäusern muss mit dem Ziel vorangebracht werden, jeder gewaltbetroffenen Frau und ihren Kindern jederzeit ein Platzangebot machen zu können.

„FHK vertritt mehr als 270 Frauenhäuser sowie 300 Fachberatungs- und Interventionsstellen. Die eklatanten Auswirkungen des unterfinanzierten Hilfesystems sind seit Jahren bekannt“ sagt Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende von FHK. „Es ist allerhöchste Zeit für das versprochene Bundesgesetz , damit sich die Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder wirklich spürbar verbessert.“

FHK betont dabei die Notwendigkeit einer inklusiven Perspektive. Jede gewaltbetroffene Frau muss unabhängig von ihrem Einkommen, Herkunft, Wohnort oder eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.