Neue Version der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“

Um den Schutz von Bewohner_innen, insbesondere vulnerablen Gruppen, in Unterkünften für Geflüchtete sicherzustellen, entwickelte die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, zu der auch FHK gehört, umfassende Mindeststandars für einen effektiven Gewaltschutz. Mit der Neuauflage 2021 reagiert die Publikation auf neue gesetzliche Regelungen, aktuelle politischer Entwicklungen sowie Empfehlungen & Erfahrungswerte aus der Praxis.

Schaukelnde Frau mit kopftuch, auf dem Schoß ein Kind. Aufschrift: mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Mit den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurden 2016 erstmals bundesweit einheitliche Leitlinien für die Entwicklung, Umsetzung und das Monitoring von Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen erarbeitet. Die überarbeitete Fassung 2021 trägt politischen und rechtlichen Veränderungen sowie Rückmeldungen aus der Fachpraxis Rechnung. Verantwortlich zeichnet die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“.

Die Bundesinitiative

In der Bundesinitiative wirkt seit Frühjahr 2016 ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteur_innen unter Koordinierung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder oder LGBTIQ-Personen in Gemeinschaftsunterkünften effektiv vor Gewalt zu schützen. Nähere informationen zur Bundesinitiative erhalten Sie unter https://www.gewaltschutz-gu.de/.

Die Mindeststandards

Unterteilt nach verschiedenen Handlungsfeldern stellen die Mindeststandards Empfehlungen auf, wie Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften wirksam und zugleich den unterschiedlichen Bedarfen der verschiedenen Bewohner_innen entsprechend sichergestellt werden kann. Dank der Expertise unterschiedlicher Partner_innen konnte die Publikation bereits um praxisnahe Annexe zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ-Geflüchtete, geflüchtete Menschen mit Behinderung oder geflüchtete Menschen mit Traumafolgestörungen ergänzt werden. Damit dienen die Mindeststandards sowohl  Personen mit Entscheidungsbefugnis als auch Sozialarbeitenden in Unterkünften als nützliches Werkzeug.

Unter Beteiligung der Partner_innenorganisationen der Bundesinitiative, Gewaltschutzkoordinator_innen sowie behördlichen Vertreter_innen auf Landes- und Kommunalebene  wurden die Mindeststandards 2021 politischen und rechtlichen Entwicklungen, aber auch den Bedarfen der Fachpraxis entsprechend aktualisiert und weiter verbessert. 

Die aktualisierten Mindeststandards stehen hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.