FHK-Fachinformation: Inklusion – Gewaltschutz für alle Frauen | Nr.02/2023

Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bei Gewalt muss allen Frauen zugänglich sein. Die Realität in Deutschland ist davon jedoch weit entfernt. Wie inklusiver Gewaltschutz aussehen kann und was dafür notwendig ist, beleuchtet die aktuelle FHK-Fachinformation.

Titelseite FHK-Fachinformation 02/2023: "Inklusion. Gewaltschutz für alle Frauen". Abbildung: bunte geometrische Formen greifen ineinander

Der Anspruch, den die Istanbul-Konvention stellt, ist klar und schnörkellos: Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung müssen für ALLE gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in passender Form zugänglich sein. Ohne Ausnahmen. Ohne Bedingungen auf Seiten der Schutzsuchenden. Wie weit die Realität in Deutschland von diesem Anspruch entfernt ist, ist kein Geheimnis:

Zu wenig hat sich in den vergangenen Jahrzehnten politisch getan, um die gravierenden (infra)strukturellen Defizite mehr als punktuell zu beheben. Auch dem hohen fachlichen Anspruch, die heterogenen Bedarfe aller Betroffenen – insbesondere auch vulnerabler Gruppen – angemessen aufzufangen, steht ein chronisch unterfinanziertes und überlasteten Hilfesystem entgegen.

Doch der bedingungslose und niedrigschwellige Zugang zu Unterstützung für ausnahmslos ALLE Betroffenen von Gewalt ist kein Luxus – er ist Grundvoraussetzung dafür, dass Gewaltschutz überhaupt seine Funktion erfüllen kann.

Inhalte dieser Fachinformation

In der vorliegenden Fachinformation widmen wir uns der Frage, wie wir Inklusion in Schutz- und Beratungsangeboten praktisch gestalten können: Welche Ausschlüsse (re)produziert das System – und welche Wege finden Einrichtungen, um diese zu überwinden? Wo hilft der kritische Blick nach innen und wo sind Netzwerke von außen gefragt? Wie können Fachpraktiker*innen trotz struktureller Hürden Beiträge zu Inklusion leisten? Und wie inklusiv kann ein prekär finanziertes Hilfesystem überhaupt sein?

Dafür sprechen wir mit Frauenhäusern und Beratungsstellen, aber auch Expert*innen aus angrenzenden Hilfesystemen, die sich kritisch mit internen Machtverhältnissen auseinandersetzen. Wir fragen nach offenkundigen und unsichtbaren Zugangsbarrieren, reden mit Schutzsuchenden über ihre Erfahrungen und blicken auf den praktischen Umgang mit Rassismus oder queeren Lebensrealitäten.

FHK-Projekt „Hilfesystem Inklusiv“

Mit dem Projekt „Hilfesystem Inklusiv“ (vgl. Fachinformation S. 9) hat FHK zudem für ein Jahr die Möglichkeit, zu erfassen, was Schutzeinrichtungen konkret benötigen, um dem in der Istanbul-Konvention formulierten Anspruch auf inklusiven Gewaltschutz gerecht zu werden.

Die FHK Fachinformation steht unten kostenfrei zum Download zur Verfügung.