In Deutschland gibt es ein ausdifferenziertes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen. Dieses Hilfesystem umfasst Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen sowie Fachberatungsstellen, zu denen Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe, Interventionsstellen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt oder Stalking zählen, sowie Hilfetelefone wie das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.
Das Hilfesystem richtet sich an alle Frauen, die Gewalt erfahren, ganz gleich wann und in welcher Form, unabhängig von Alter, Behinderung, Bildungsgrad, sexueller Identität, sozialem Status oder ethnischer Herkunft. Für die mitbetroffenen Kinder gibt es zum Teil alters- und geschlechtsspezifische Unterstützungsangebote. Auch das soziale Umfeld und Fachkräfte werden unterstützt.
Ziel ist es, Frauen vor Gewalt zu schützen, sie bei der Überwindung der psychischen, körperlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Gewalt zu unterstützen sowie Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft abzubauen.
Trotz des differenzierten Hilfesystems ist die Versorgung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nicht ausreichend gesichert. Die Angebote sind regional sehr unterschiedlich ausgebaut, vielerorts fehlt es an personellen Ressourcen und Sachmitteln, eine Regelfinanzierung gibt es nicht. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Finanzierung des Hilfesystems. Bis heute fehlt darüber hinaus ein einheitlicher Rechtsrahmen. Deshalb setzt sich FHK für einen Rechtsanspruch gewaltbetroffener Menschen auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein.
Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, der Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, hg. v. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2012.