Kontakt | Sitemap | Glossar

Finanzierung des Hilfesystems

Das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen weist bis heute eklatante Mängel auf. So finden gewaltbetroffene Frauen in ländlichen Regionen oft keine spezifischen Einrichtungen, ca. 90 Kreise in Deutschland haben noch kein eigenes Frauenhaus. In Ballungszentren müssen Frauen häufig lange auf die Aufnahme ins Frauenhaus oder auf einen Beratungstermin warten, weil es an Kapazitäten fehlt.

Die bestehenden Hilfsangebote werden vor allem Frauen mit zusätzlichen Belastungen nicht gerecht, etwa Frauen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Migrantinnen oder Frauen mit älteren Söhnen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung im Jahr 2012. Hinzu kommt: Die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen haben keine verlässliche Finanzierungsgrundlage und stehen vor erheblichen Finanzierungslücken.

Die Finanzierungslandschaft – ein Flickenteppich

Die Finanzierungslandschaft der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Deutschland gleicht einem Flickenteppich: Finanzierungsquellen sind Landesmittel und kommunale Mittel, dazu kommen Kostenbeteiligungen von Frauen sowie Eigenmittel der Träger, unter anderem Spenden und Bußgelder.

In vielen Kommunen wird der Aufenthalt im Frauenhaus über Leistungsansprüche der Frauen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) finanziert. Doch diese Form der Finanzierung ist problematisch, weil sie Gruppen von Frauen ausschließt oder die Hilfen beschränkt. Das betrifft zum Beispiel EU-Bürgerinnen, Studentinnen, Auszubildende und Asylbewerberinnen oder Frauen mit Einkommen. Frauen ohne Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch können nur dann Schutz und Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie für die Kosten von Beratung und Unterkunft im Frauenhaus selbst aufkommen.

Zusätzliche Hürden entstehen, wenn es zum Beispiel aus Schutzgründen erforderlich ist, dass Frauen in ein Frauenhaus einer anderen Kommune flüchten. Weil die Kostenerstattung zwischen den Kommunen jedoch schwierig ist, werden diese Frauen dort häufig abgewiesen.

Forderung von FHK: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

Die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen haben keine Planungssicherheit. Mittel von Ländern und Kommunen sind in der Regel freiwillige Leistungen, die abhängig von Haushaltslagen gezahlt und jederzeit gekürzt werden können. Um die ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu sichern, müssen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die Länder und Kommunen verpflichten.

Frauenhauskoordinierung setzt sich daher für eine bundesgesetzliche Regelung zu einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Betroffene sollen unabhängig davon, aus welchen Kommunen oder Bundesländern sie kommen, bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen geltend machen können.

Mit dem Rechtsanspruch wird ein niedrigschwelliger Zugang zu Schutz und Hilfe gewährleistet, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus und Gesundheitszustand der betroffenen Frauen. Die Hilfen müssen für die betroffenen Frauen und ihre Kinder ohne eigenen finanziellen Einsatz geleistet werden.

Diese Rechtsgrundlage ist erforderlich, um ein flächendeckendes Angebot von Einrichtungen wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zu schaffen, die verlässliche und bedarfsgerechte Leistungen anbieten.



PASSENDE MELDUNGEN

IKEA-Spendenaktion: FH Duisburg

In Kooperation mit Frauenhauskoordinierung helfen IKEA Deutschland und die Ikano Bank Frauenhäusern durch die Krise: Über 30 Häuser in Deutschland…

Corona
Vierte Sonderinformation

Welche Maßnahmen sind von Bund und Ländern zu Sicherung des Hilfesystems vorgesehen? Wie können wir Gewaltschutz und Beratungsarbeit angesichts der…

Corona

Aufforderung an Länder und Kommunen: Dringend Gewaltschutz für Frauen und ihre Kinder auch in der Corona-Krise sicherstellen!

Corona

Anlässlich des Frauentags am 08. März 2020 fordert Frauenhauskoordinierung (FHK): Jede Frau in Deutschland muss Schutz vor Gewalt finden!

Aktuelles

Einheitliche Standards an Stelle eines Flickenteppichs, flächendeckende Angebote statt weißen Flecken und einen Rechtsanspruch für die Finanzierung…

Aktuelles

30 Millionen pro Jahr – so viel möchte der Bund bis 2023 in Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene…

Aktuelles

Das Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in M-V präsentiert einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Aktuelles

Anlässlich des Aktionstages zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 25. November ruft Frauenhauskoordinierung (FHK) die politisch Verantwortlichen…

Frauenhäuser

Der Start des "Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von…

Finanzierung des Hilfesystems

Frauenhauskoordinierung begrüßt den heutigen Start des „Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten…

Aktuelles