Gegen Gewalt im Netz rechtlich vorgehen - Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht e-paper

"Digitale Gewalt schließt systematisch aus und ist kein Einzelphänomen. Sie betrifft Menschen entlang von erfahrender Diskriminierung unterschiedlich, im Besonderen aber Frauen. Das deutsche Rechtssystem basiert grundsätzlich auf individuellem Rechtsschutz. Nur die bzw. der Einzelne kann also eigene Rechte einklagen. Doch gerade wenn es um strukturelle Rechtsverletzungen geht, wie es zum Beispiel bei digitaler Gewalt meist der Fall ist, wäre eine kollektive Rechtsmobilisierung hilfreich. Betroffene müssten dann nicht allein klagen, sondern können sich zusammenschließen oder mit Unterstützung eines Beistands klagen, oder ein Verband könnte an ihrer Stelle den Rechtsstreit führen.

Das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht ein E-Paper zu den rechtlichen Möglichkeiten, digitaler Gewalt zu begegnen.

„Kollektive Rechtsmobilisierung gegen digitale Gewalt“ von Prof. Dr. Ulrike Lembke spannt dabei den Bogen vom Strafrecht und den bekannten Paragraphen der Volksverhetzung, Beleidigung und Belästigung über das ab 01.01.2018 in Kraft getretene und viel kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz bis hin zu rechtlichen Regulierungen im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Ein Schwerpunkt sind die Möglichkeiten der kollektiven Mittel der Rechtsmobilisierung, also beispielsweise die Verbandsklage, die vor allem im Antidiskriminierungsrecht helfen könnte, digitaler Gewalt zu begegnen.

Am Ende des E-Papers gibt die Autorin 16 Handlungsempfehlungen gegen den Ausschluss und für eine inklusive Kommunikation."

Quelle und weitere Informationen: <link https: www.gwi-boell.de de kollektive-rechtsmobilisierung-gegen-digitale-gewalt _blank external-link-new-window external link in new>www.gwi-boell.de

Das E-Paper ist ab sofort auf der Webseite des Gunda-Werner-Institutes abrufbar: