Juristische Diskussion zu tödlicher Gewalt gegen Frauen

Online-Veranstaltung anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau durch Gewalt ihres Partners oder Ex-Partners getötet, zu Tötungsversuchen kommt es täglich, so die Polizeiliche Kriminalstatistik. Frauenpolitische Verbände weisen darauf hin, dass sogenannte Femizide, tödliche Gewalttaten gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts, verharmlost werden, wenn von „Beziehungstaten“ oder „Verbrechen aus Eifersucht“ die Rede ist. Juristisch werden diese Straftaten oft nicht als Mord gewertet und Täter erhalten vergleichsweise milde Strafen. Kann die Einführung eines juristischen Tatbestands „Femizid“ hier Abhilfe schaffen? Was genau kennzeichnet Femizide und wie kann das Umfeld auf Warnsignale von Frauen reagieren? Fragen wie diese sind Thema der Online-Veranstaltung „Femizide in Deutschland: Eine juristische Betrachtung geschlechtsbezogener Tötungen von Frauen“ anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März, 17:15 Uhr. Sie wird von den Gleichstellungsbeauftragten der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) organisiert, alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten unter gleichstellung@philfak.uni-kiel.de.

„Als Universität wollen wir Studierenden und Beschäftigten einen sicheren Lern- und Arbeitsort bieten und setzen uns für einen respektvollen Umgang miteinander ein. Dazu gehört auch, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, wenn wir erfahren oder vermuten, dass jemand in seinem Umfeld Gewalt ausgesetzt ist“, sagt Professorin Nele Matz-Lück, CAU-Vizepräsidentin für Internationales, Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität. Vergangenes Jahr hatte das Präsidium der CAU eine Richtlinie zum Umgang mit Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing an der Universität verabschiedet. „Die Richtlinie und entsprechende Beratungsangebote sollen das Thema aus der Tabuzone holen und Betroffene ermutigen, sich Hilfe zu suchen und Straftaten anzuzeigen“, so Matz-Lück weiter.

Nach einer Einführung von Vizepräsidentin Matz-Lück zu Beginn der Veranstaltung betrachtet Lena Gumnior, Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Europa-Universität Viadrina, Femizide in Deutschland aus rechtlicher Sicht. Anschließend geben Nina Köster vom Frauennotruf Kiel e.V. und der BASTA!-Beratung für Studierende bei Gewalterfahrungen an der CAU sowie Dr. Iris Werner, Gleichstellungsbeauftragte an der CAU, Einblicke in ihre Beratungspraxis. „Was in seinen Anfängen oft auch verharmlosend als ‚häusliche Gewalt‘ bezeichnet wird, macht vor Mitgliedern von Hochschulen und dem akademischen Milieu nicht Halt. Zu tödlichen Straftaten an Frauen kommt es in allen gesellschaftlichen Schichten“, betont Werner. „Dafür zu sensibilisieren ist auch ein Ziel dieser Veranstaltung.“

Die Abschlussdiskussion wird moderiert von Liv Christiansen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht der CAU.

Das Wichtigste in Kürze:

Was: Vortrags- und Diskussionsveranstaltung: „Femizide in Deutschland: Eine juristische Betrachtung geschlechtsbezogener Tötungen von Frauen“
Wann: Montag, 8. März 2021, 17.15-18.45 Uhr
Wo: Digital, Anmeldung unter gleichstellung@philfak.uni-kiel.de

 

Statue der Justitia
Pixabay

Femizide bezeichnen tödliche Gewalttaten gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Juristisch werden diese Straftaten jedoch oft nicht als Mord gewertet.

Die Veranstaltung wird durch Mittel der Philosophischen Fakultät finanziell unterstützt.

Kontakt:

Dr. Marta Chiarinotti
Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät
0431-8801018     
mchiarinotti@gb.uni-kiel.de

Dr. Andrea Klonschinski
Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät
0431-880 2815    
klonschinski@philsem.uni-kiel.de

Pressekontakt:

Stabsstelle Presse, Kommunikation und Marketing
Sachgebiet Presse, Digitale und Wissenschaftskommunikation