Polizei und Recht

Wenn Frauen und ihre Kinder Gewalt erfahren, sind Polizei und Justiz in Deutschland verpflichtet, die Betroffenen zu schützen. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei über die kostenlose Notrufnummer 110 erreichbar, übrigens auch mit Handys, die gesperrt sind oder keine SIM-Karte haben.

Bei häuslicher Gewalt hat die Polizei in allen Bundesländern rechtliche Möglichkeiten, eine gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen und ein Betretungsverbot zu verfügen. Das heißt, dass diese Person die Wohnung für mehrere Tage nicht betreten darf. Zusätzlich ist es zum Schutz der misshandelten Frau und ihrer Kinder möglich, für die gewalttätige Person Aufenthaltsverbote zu erlassen, das können die Schule der Kinder oder der Arbeitsplatz der Mutter sein. Die Polizei kann die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren und wenn nötig weitere Maßnahmen zum Schutz treffen.

Betroffene können auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking beim Familiengericht weiteren, auch längerfristigen Schutz beantragen. Die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Beratungsstellen können dabei unterstützen. Wenn Kinder mitbetroffen sind, ist es häufig erforderlich, den Umgang und das Sorgerecht für die Kinder zu regeln, auch hierfür ist das Familiengericht zuständig.

So gehen Sie vor:

  • Wählen Sie 110.
  • Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie in Gefahr sind und Schutz benötigen.
  • Ist die Polizei vor Ort, wird sie meist eine Anzeige von Amts wegen verfassen und so ein Strafverfahren einleiten. Auch Sie haben die Möglichkeit, den Täter wegen der Gewalt gegen Sie anzuzeigen. Die Polizei wird dann Ermittlungen aufnehmen und prüfen, ob eine Straftat vorliegt.
  • Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuziehen, die Ihre Interessen juristisch vertritt.
  • Wenn Sie als Erwachsene von schwerer körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, können Sie darüber hinaus Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten.