Verlängerung der Mindestbestandszeit der Ehe - Verlängerung der von häuslicher Gewalt geprägten Ehe

Ein Zwischenstand zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften.

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und darum gebeten, die vorgesehene Anhebung der Mindestbestandszeit einer Ehe zur Begründung eines eigenen Aufenthaltsrechts von zwei auf drei Jahre noch einmal zu überprüfen. Er verweist darin insbesondere auf die damit verbundene Gefahr, die Abhängigkeit der Opfer von Zwangsheirat von ihren Ehepartnern zu erhöhen.

Im nächsten Schritt wird der Gesetzesentwurf am 20. Januar 2011 im Plenum des Bundestages beraten (erste Lesung).

Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat sich mit ihrer Stellungnahme an die Bundestagsfraktionen gewandt und auf die Probleme, die eine Anhebung der Mindestbestandszeit von Ehen für von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen bedeutet, hingewiesen.

Ob eine Anhebung der Mindestbestandszeit von zwei auf drei Jahre davon abhält, eine Scheinehe einzugehen, wie die Bundesregierung die Anhebung begründet, ist sehr fraglich und muss genau mit den Folgen für von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen, abgewogen werden. Jedenfalls bedeutet eine Anhebung der Mindestbestandszeit in einigen Fällen die Verlängerung der häuslichen Gewalt gegen Migrantinnen in der Ehe um ein ganzes Jahr!

Die Frauenhauskoordinierung e.V. fordert deshalb die Bundesregierung noch einmal auf, die Mindestbestandszeit von Ehen bei zwei Jahren zu belassen und Migranntinnen nicht zu einer Fortsetzung der von häuslicher Gewalt geprägten Ehen um ein weiteres Jahr zu zwingen!