Stellungnahme von FHK zur Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Bei der geplanten Reformierung des sozialen Entschädigungsrechts werden nicht alle Betroffenen von Gewalttaten von den Verbesserungen profitieren. In Deutschland fehlt eine explizite Rechtsgrundlage für Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Menschen. Dieses neue Gesetz wäre der geeignete Ort für eine umfassende Regelung zum Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Menschen sowie ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer bundeweiten flächendeckenden Hilfe-Infrastruktur gewesen.

Es besteht weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Einführung eines Rechtsanspruchs aller gewaltbetroffenen Menschen auf Schutz und Hilfe in spezifischen Unterstützungsangeboten über den Reformprozess des sozialen Entschädigungsrechts hinaus.