Pressemeldung zum Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen

Frauenhauskoordinierung fordert Rechtsanspruch

Die bundesweite Frauenhauskoordinierung e.V. fordert einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Nur so kann die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen gesichert werden. Die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, Heike Herold, hebt hervor, dass die Aufnahmekapazitäten der Frauenhäuser für gewaltbetroffene Frauen und deren Kindern zurückgehe. In mehreren Bundesländern – wie etwa Schleswig-Holstein - seien Frauenhäuser gar von der Schließung bedroht. Jährlich suchen in Deutschland rund 40 000 Frauen und Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus.

 

Auch die unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann fordert eine bessere Unterstützung für Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Bei einem Treffen mit Vertreterinnen der Frauenhauskoordinierung sagte Bergmann: „Kinder, die miterleben müssen, wie ihre Mutter geschlagen und gedemütigt wird oder selbst Gewalt ausgesetzt sind, tragen für ihre weitere Entwicklung eine schwere Bürde. Sie benötigen besondere Unterstützung bei der Bewältigung ihrer schlimmen Erfahrungen, zu denen häufig auch sexueller Missbrauch gehört.“

Sie kritisierte, dass es in den meisten Frauenhäusern aufgrund fehlender Finanzierung an Personal fehle, das sich gezielt um die häufig traumatisieren Kinder kümmern könne.

 

Die Frauenhauskoordinierung betont anlässlich des Internationalen Aktionstages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2010, dass Deutschland aufgrund internationaler Abkommen wie der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) verpflichtet ist, Frauen und deren Kinder vor Gewalt zu schützen und sie bei der Entwicklung gewaltfreier Lebensperspektiven zu unterstützen.

 

Frauenhauskoordinierung fordert die Bundesregierung sowie Länder und Kommunen auf, die menschenrechtlichen Verpflichtungen konsequent umzusetzen und endlich eine bundesweit einheitliche und zuverlässige Finanzierung der Frauenunterstützungseinrichtungen bei Gewalt sicherzustellen.