Als Zuwendungsempfänger_innen kommen nichtstaatliche Organisationen (juristische Personen des Privatrechts) und öffentliche Träger_innen (juristische Personen des öffentlichen Rechts) in Betracht, die Aufgaben im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder wahrnehmen.
Träger_innen von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen können Zuwendungen beantragen.
Zu den Fachberatungsstellen zählen insbesondere Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe, Beratungsstellen zu sexualisierter Gewalt und Interventionsstellen.
Die Träger_innen müssen organisiert sein bei
oder
Jede_r Träger_in kann für jede seiner_ihrer Einrichtungen (Frauenhaus, Frauenschutzwohnung und/oder Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen) pro Projektstrang jeweils einen Antrag einreichen.
Die beantragten Zuwendungen müssen sich aus einem Sonderbedarf durch die Corona-Pandemie ergeben.
Zuwendungsfähig sind Honorare für die Nutzung professioneller Dolmetschdienste für die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen während der Corona-Pandemie. Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter_innen für die digitalen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.
In folgenden Bereichen können Fortbildungen insbesondere durchgeführt werden:
Im Vorfeld der Förderung
Nach positiver Antragsprüfung
Nach Abschluss der Förderung
Hier finden Sie die Kurzinformation zum Projektstrang II als pdf zum Download.
Das Projekt wird gefördert vom BMFSFJ.