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Kurzinformation für den Projektstrang II Dolmetschung/Fortbildung

Wer kann Zuwendungen beantragen?

Als Zuwendungsempfänger_innen kommen nichtstaatliche Organisationen (juristische Personen des Privatrechts) und öffentliche Träger_innen (juristische Personen des öffentlichen Rechts) in Betracht, die Aufgaben im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder wahrnehmen.

Träger_innen von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen können Zuwendungen beantragen.

Zu den Fachberatungsstellen zählen insbesondere Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe, Beratungsstellen zu sexualisierter Gewalt und Interventionsstellen.

Die Träger_innen müssen organisiert sein bei

  • Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK),
  • Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e.V. (bff),
  • Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF),
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

oder

  • Träger_innen weiterer Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen sein, die eine regelmäßige Förderung von Ländern und/ oder Kommunen erhalten.

Jede_r Träger_in kann für jede seiner_ihrer Einrichtungen (Frauenhaus, Frauenschutzwohnung und/oder Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen) pro Projektstrang jeweils einen Antrag einreichen.

Was kann beantragt werden?

Die beantragten Zuwendungen müssen sich aus einem Sonderbedarf durch die Corona-Pandemie ergeben.

Zuwendungsfähig sind Honorare für die Nutzung professioneller Dolmetschdienste für die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen während der Corona-Pandemie. Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter_innen für die digitalen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

In folgenden Bereichen können Fortbildungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Telefonische Beratung und Onlineberatung (Chat und Video)
  • Einsatz von Videokonferenzsystemen und E-Learning-Programmen
  • Einsatz von Social Media und Websites
  • Organisation von digitalen Veranstaltungen
  • Datenschutz und Datensicherheit

Wie läuft das Zuwendungsverfahren ab?

Im Vorfeld der Förderung

  • Registrierung und Antragstellung im Online-Portal ProDaBa
  • Anträge müssen bis zum 31.03.2022 auch postalisch bei der gsub mbH eingehen

Nach positiver Antragsprüfung

  • Abschluss eines Weiterleitungsvertrags mit FHK
  • Mittel können über das Online-Portal angefordert werden. Mittelanforderungen müssen bis zum 15.06.2022 auch postalisch bei der gsub mbH eingehen.
  • Verausgabung der Mittel: Abschluss von Honorarverträgen. Ausgaben müssen bis 31.07.2022 belegmäßig entstanden und bezahlt worden sein.

Nach Abschluss der Förderung

  • Verwendungsnachweise (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) müssen spätestens zwei Monate nach Projektende über das Online-Portal erstellt werden

 

Hier finden Sie die Kurzinformation zum Projektstrang II als pdf zum Download.

 

Das Projekt wird gefördert vom BMFSFJ.