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Kurzinformation für den Projektstrang I Technik

Wer kann Zuwendungen beantragen?

Als Zuwendungsempfänger_innen kommen nichtstaatliche Organisationen (juristische Personen des Privatrechts) und öffentliche Träger_innen (juristische Personen des öffentlichen Rechts) in Betracht, die Aufgaben im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder wahrnehmen.

Träger_innen von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen können Zuwendungen beantragen.

Zu den Fachberatungsstellen zählen insbesondere Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe, Beratungsstellen zu sexualisierter Gewalt und Interventionsstellen.

Die Träger_innen müssen organisiert sein bei

  • Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK),
  • Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e.V. (bff),
  • Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF),
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK),

oder

  • Träger_innen weiterer Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen sein, die eine regelmäßige Förderung von Ländern und/oder Kommunen erhalten.

Jede_r Träger_in kann für jede seiner_ihrer Einrichtungen (Frauenhaus, Frauenschutzwohnung und/oder Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen) jeweils einen Antrag einreichen.

Was kann beantragt werden?

Die beantragten Zuwendungen müssen sich aus einem Sonderbedarf durch die Corona-Pandemie ergeben.

Zuwendungsfähig sind Anschaffungen zur Verbesserung der technischen Ausstattung in Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind.

Als technische Ausstattung kann insbesondere Folgendes beantragt werden:

  • PCs, Notebooks/Tablets, Bildschirme, Verbindungskabel
  • Lizenzen für Softwareprogramme und moderne Betriebssysteme
  • leistungsfähige Telefone und Telefonanlagen
  • Ausrüstungen für Videokonferenzen (wie Webcam, Headset und Mikrofon)
  • leistungsfähige Internetzugänge (wie WLAN-Router und -Verstärker, LAN-Kabel)
  • Drucker (mit Scan- und Kopierfunktion)
  • Beamer und Whiteboards
  • Digitalkameras
  • externe Festplatten und USB-Sticks
  • Einrichtung einer Serverstruktur im PC-Netzwerk
  • Smartphones
  • Kosten für Telefon und Internet sowie Smartphone-Verträge und IT-Installationen

Wie läuft das Zuwendungsverfahren ab?

Im Vorfeld der Förderung

  • Registrierung und Antragstellung im Online-Portal ProDaBa
  • Anträge können ab sofortbis zum 15.01.2022 über das Online-Portal gestellt werden, müssen dann aber auch postalisch bei der gsub mbH eingereicht werden.

Nach positiver Antragsprüfung

  • Abschluss eines Weiterleitungsvertrags mit FHK
  • Mittel können über das Online-Portal angefordert werden. Mittelanforderungen müssen bis zum 05.02.2022 auch postalisch bei der gsub mbH eingehen
  • Verausgabung der Mittel: Kauf der Ausstattung bzw. Abschluss von Honorarverträgen. Ausgaben müssen bis zum 31.03.2022 belegmäßig entstanden und bezahlt worden sein

Nach Abschluss der Förderung

  • Verwendungsnachweise (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) müssen spätestens zwei Monate nach Projektende über das Online-Portal erstellt werden.

 

Mehr Informationen zum Projekt:

www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20

Bitte beachten Sie auch die FAQs zum Projekt: www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20/faq/

 

Hier finden Sie die Kurzinformation zum Projektstrang I als pdf zum Download.

 

Das Projekt wird gefördert vom BMFSFJ.