Als Zuwendungsempfänger_innen kommen nichtstaatliche Organisationen (juristische Personen des Privatrechts) und öffentliche Träger_innen (juristische Personen des öffentlichen Rechts) in Betracht, die Aufgaben im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder wahrnehmen.
Träger_innen von Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen können Zuwendungen beantragen.
Zu den Fachberatungsstellen zählen insbesondere Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe, Beratungsstellen zu sexualisierter Gewalt und Interventionsstellen.
Die Träger_innen müssen organisiert sein bei
oder
Jede_r Träger_in kann für jede seiner_ihrer Einrichtungen (Frauenhaus, Frauenschutzwohnung und/oder Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen) jeweils einen Antrag einreichen.
Die beantragten Zuwendungen müssen sich aus einem Sonderbedarf durch die Corona-Pandemie ergeben.
Zuwendungsfähig sind Anschaffungen zur Verbesserung der technischen Ausstattung in Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind.
Als technische Ausstattung kann insbesondere Folgendes beantragt werden:
Im Vorfeld der Förderung
Nach positiver Antragsprüfung
Nach Abschluss der Förderung
www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20
Bitte beachten Sie auch die FAQs zum Projekt: www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20/faq/
Das Projekt wird gefördert vom BMFSFJ.