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Zwangsverheiratung
Von einer Zwangsheirat wird gesprochen, wenn Frauen gegen ihren Willen zu einer Eheschließung gezwungen werden. Die Betroffenen sind häufig massiv durch Repressalien, Drohungen, Gewaltausübung bis hin zum sogenannten ?Ehrenmord? gefährdet. Die Gefahr geht dabei von den Familien aus.
Zwangsheiraten sind nicht an bestimmte Kulturkreise oder Religionen gebunden. Die Zwangsheirat wird durch patriarchiale Gesellschaftsstrukturen ermöglicht, die Mädchen und Frauen benachteiligen und diskriminieren. Zusätzlich wirken traditionelle Auffassungen von Ehre und Schande, in deren Zentrum die Kontrolle der weiblichen Sexualität und die Jungfräulichkeit stehen.
Die Motive für Zwangsheiraten sind unterschiedlich, das können materielle Interessen (z. B. das Brautgeld), die Verpflichtung von Töchtern und Söhnen auf die Normen des Herkunfts- Kulturkreises, die Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen oder auch die Angst vor dem Verlust der Ehre sein.
Die Zwangsheirat ist eine eklatante Verletzung der Menschenrechte nach Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und verstößt in der Bundesrepublik Deutschland gegen strafrechtliche und zivilrechtliche Vorschriften. Zwangsheiraten stehen im Widerspruch zu zentralen Werten unserer Verfassung, zur Gleichstellung der Geschlechter, der menschlichen Würde der Betroffenen, ihrer persönlichen Freiheit und einer selbstbestimmten Lebensführung.
Die Grenzen von Zwangsheiraten zu arrangierten Heiraten sind fließend, weil die Auslegung von Zwang sehr unterschiedlich ausfallen kann. Eindeutig ist der Zwang, wenn Gewalt zur Eheschließung angedroht oder ausgeübt wird.
Weitere Informationen:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratung



