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Startseite > Gewalt an Frauen > Genitalverstümmelung
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Aktuelles:

24.04.18 08:31

"Frauen und Flucht Vulnerabilität – Empowerment – Teilhabe" Dossier der Heinrich-Böll-Stiftung

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23.03.18 12:53

Grundsätze professioneller Beratung: Vertraulich und auf Wunsch anonym

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20.03.18 15:42

Informations-Papier in einfacher Sprache: Schutz vor Gewalt für geflüchtete Frauen und Mädchen veröffentlicht

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Ausschreibung Praktikum

Möchten Sie sich in unserem Team politisch an der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beteiligen? Sind Sie Student/Studentin und auf der Suche nach einem Praktikumsplatz?

Die Geschäftsstelle von Frauenhauskoordinierung e.V. sucht zum nächstmöglichsten Zeitpunkt einen/eine engagierte Praktikanten/-in. 

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.


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Frauenhauskoordinierung e.V. ist Mitglied im
Europäischen Netzwerk WAVE
(Women Against Violence Europe)

WAVE (Women Against Violence Europe)

Frauenhauskoordinierung e.V. unterstützt WAVE-Kampagne "Step up!"

WAVE-Kampagne Step up!

Genitalverstümmelung

Die Verstümmelung von Genitalien ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.  Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) handelt es sich um verschiedene operative Eingriffe an den äußeren weiblichen Genitalien. Ohne medizinische Gründe werden diese teilweise oder ganz entfernt, die Operation lässt sich nicht rückgängig machen. FGM wird vor allem in verschiedenen afrikanischen Ländern praktiziert und überwiegend im Kindesalter der Frauen vorgenommen. Die hygienischen Bedingungen beim Eingriff - der vielfach ohne Betäubung stattfindet - sind meist äußerst fragwürdig.  

Auch in Deutschland sind Mädchen und Frauen von Genitalverstümmlung betroffen, Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen gehen von ca. 20.000 Frauen aus. Als gefährdet werden ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund angesehen. Für sie besteht die Gefahr, bei Ferienaufenthalten in ihrem Herkunftsland eine Genitalverstümmelung zu erleiden. In Deutschland wird derzeit eine Änderung des Strafrechts diskutiert, nach welcher der strafrechtliche Schutz auch auf Auslandstaten ausgedehnt werden soll. Voraussetzung ist, dass das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz im Inland hat.

Weitere Informationen:

Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)

Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung (Integra)

TERRE DES FEMMES e.V. (TDF)

 
Genitalverstümmelung  Letzte Änderung: 13.06.17 15:33